Doppelbesteuerung: revidiertes Abkommen mit Kasachstan und neues Abkommen mit Peru in Kraft

Bern, 25.03.2014 - Das revidierte Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zwischen der Schweiz und Kasachstan sowie ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Peru sind in Kraft getreten. Beide Abkommen enthalten eine Amtshilfeklausel gemäss aktuellem internationalem Standard auf dem Gebiet des Informationsaustausches und tragen zur weiteren positiven Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und diesen beiden Staaten bei.

Das Protokoll zur Änderung des Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Kasachstan ist am 26. Februar 2014 in Kraft getreten und wird ab 1. Januar 2015 anwendbar sein.

Das Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen zwischen der Schweiz und Peru ist am 10. März 2014 in Kraft getreten und wird ab 1. Januar 2015 anwendbar sein. Es handelt sich um das erste zwischen beiden Ländern abgeschlossene Doppelbesteuerungsabkommen.

Die Schweiz hat bisher 43 Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet, die den internationalen Standard in Sachen Informationsaustausch erfüllen; 38 davon sind in Kraft.


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