Bundesrat verabschiedet FATCA-Botschaft

Bern, 10.04.2013 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Botschaft zum FATCA-Abkommen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Abkommen verhilft den schweizerischen Finanzinstituten zu Erleichterungen bei der Umsetzung der amerikanischen Steuergesetzgebung.

In der Vernehmlassung stiessen das am 14. Februar 2013 unterzeichnete FATCA-Abkommen Schweiz-USA sowie dessen gesetzliche Umsetzung mehrheitlich auf Zustimmung. Zwar wurde grundsätzlich Kritik an der extraterritorialen US-Steuergesetzgebung geübt, jedoch wurde gewürdigt, dass die Schweiz mit dem Abkommen Erleichterungen bei der Umsetzung für schweizerische Finanzinstitute erreicht habe.

Mit FATCA wollen die USA erreichen, dass weltweit sämtliche Einkünfte von in den USA steuerpflichtigen Personen über im Ausland gehaltene Konten der Besteuerung in den USA zugeführt werden können. FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten grundsätzlich, sich bei der US-Steuerbehörde (Internal Revenue Service, IRS) zu registrieren und Meldungen über identifizierte US-Konten vorzunehmen, beziehungsweise eine Quellensteuer abzuziehen und zu überweisen.

Das FATCA-Abkommen ermöglicht schweizerischen Finanzinstituten, mit dem IRS Informationen auszutauschen und sichert den Finanzinstituten Vereinfachungen bei der Umsetzung zu. Die vom US-Treasury und IRS am 17. Januar 2013 publizierten definitiven Ausführungsbestimmungen (Final Regulations) sind für Schweizer Finanzinstitute insoweit anwendbar, als das Abkommen und seine Anhänge keine ausdrücklich abweichenden Regelungen vorsehen.

Das Abkommen stellt sicher, dass von US-Personen bei schweizerischen Finanzinstituten gehaltene Konten entweder mit Zustimmung des Kontoinhabers oder auf dem ordentlichen Amtshilfeweg an die US-Steuerbehörden gemeldet werden. Falls keine Zustimmung vorliegt, werden Informationen somit nicht automatisch, sondern nur auf der Grundlage der Amtshilfebestimmung des Doppelbesteuerungsabkommens ausgetauscht.

Da FATCA in den USA ab 1. Januar 2014 schrittweise eingeführt wird, sind schweizerische Finanzinstitute unabhängig von einem Abkommen Schweiz-USA gezwungen, FATCA ab diesem Datum umzusetzen, sofern sie nicht vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollen. Ohne Abkommen entfallen die vereinbarten Erleichterungen.

 


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