Schweiz und USA veröffentlichen Erklärung zur Umsetzung von FATCA

Bern, 21.06.2012 - Die Schweiz und die USA haben heute eine gemeinsame Erklärung über die Umsetzung der US-Steuergesetzgebung FATCA veröffentlicht. In den kommenden Monaten sollen die Details ausgehandelt werden. Der Bundesrat wird vorher ein Mandat zur Aushandlung einer zwischenstaatlichen Vereinbarung verabschieden. Mit dieser soll die Rechtssicherheit für betroffene Finanzinstitute erhöht und der Umsetzungsaufwand vermindert werden.

Mit dem am 18. März 2010 in Kraft gesetzten „Foreign Account Tax Compliance Act" (FATCA) wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltene Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden. FATCA verlangt von ausländischen Finanzinstituten (Foreign Financial Institutions, FFI) grundsätzlich, ein FATCA-Abkommen mit den US-Steuerbehörden abzuschliessen, das sie verpflichtet, Meldungen über US-Konten vorzunehmen. Um eine solche Meldung machen zu können, muss ein Finanzinstitut die Zustimmung des Kunden einholen. Ein Kunde der nicht zustimmt, gilt als unkooperativ. Bei einem solchen Kunden muss ein Finanzinstitut 30 % auf sämtlichen aus den USA stammenden Zahlungen erheben.

Die Umsetzung dieser Bestimmungen führt weltweit zu hohem Aufwand und rechtlichen Unsicherheiten. Eine Weigerung der Schweiz, FATCA umzusetzen, würde den Finanzplatz schweren Nachteilen aussetzen. Die prohibitive Quellensteuer von 30% auf sämtlichen aus den USA stammenden Zahlungen und die wahrscheinliche Folge, dass ausländische Finanzinstitute mittelfristig ihre Geschäftsbeziehungen zu schweizerischen Finanzinstituten beenden, hätten einen Ausschluss vom grössten Kapitalmarkt der Welt zur Folge.

Die Eckwerte der heute unterzeichneten Erklärung basieren auf einem von der Schweiz und Japan mit den USA entwickelten Modell, das den Bedürfnissen der beiden Länder entgegenkommt. Anders als beim Umsetzungsmodell der fünf grossen EU-Länder (Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, UK) soll der Datenaustausch nicht über eine zentrale Datensammlung des Staates erfolgen, sondern direkt von den Finanzinstituten zur US-Steuerbehörde.

Im Rahmen einer zwischenstaatlichen Vereinbarung können Vereinfachungen vorgesehen werden. Gemäss der gemeinsamen Erklärung werden folgende Erleichterungen angestrebt:

  • Gewisse Finanzinstitute wie Sozialversicherungen, Pensionskassen und Sachversicherungen sollen vom Geltungsbereich von FATCA ausgenommen werden (sogenannte „exempt FFI").
  • Gewisse Finanzinstitute, die vor allem lokal oder regional tätig sind, werden als kompatibel mit FATCA („deemed compliant FFI") bezeichnet.
  • Finanzinstitute sind nicht verpflichtet, unkooperative US-Kunden namentlich zu melden, einen Steuerabzug vorzunehmen oder deren Konto zu schliessen. Die USA können zu solchen unkooperativen Kunden mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen.
  • Weitere Erleichterungen für Schweizer Finanzinstitute, z.B. bei der Identifikation bestehender Kunden als US-Personen sind ebenfalls aufzunehmen.

Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und USA über eine Regelung offener Steuerfragen aus der Vergangenheit laufen weiter. Angestrebt wird eine Einigung bis Ende Jahr.


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