Die Schweiz und Spanien unterzeichnen revidiertes Doppelbesteuerungsabkommen

Bern, 27.07.2011 - Die Schweiz und Spanien haben heute in Madrid ein Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet. Die Revision trägt zur weiteren positiven Entwicklung der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen bei. Das revidierte DBA enthält auch Bestimmungen über den Informationsaustausch entsprechend dem international geltenden Standard.

Nebst dem Informationsaustausch haben die Schweiz und Spanien insbesondere vereinbart, dass künftig keine Quellensteuer mehr erhoben wird auf Dividenden aus massgeblichen Beteiligungen von mindestens 10 Prozent (bisher 25 Prozent) am Kapital der ausschüttenden Gesellschaft sowie auf Dividenden an Vorsorgeeinrichtungen. Die Haltefrist der Beteiligungen an der Kapital ausschüttenden Gesellschaft wird von bisher zwei Jahren auf ein Jahr reduziert. Zudem wurde im revidierten DBA auch eine umfassende Schiedsklausel aufgenommen.

Den Kantonen und den betroffenen Wirtschaftsverbänden ist nach Abschluss der Verhandlungen ein Bericht über das revidierte Abkommen zur Stellungnahme vorgelegt worden. Sie haben dem Abschluss des Abkommens mehrheitlich zugestimmt.


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