Bundesrat beschliesst baldige Einführung einer Finanzierungsquote

Bern, 20.11.2019 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2019 den Fahrplan für die Einführung einer Finanzierungsquote (net stable funding ratio, NSFR) festgelegt. Damit wird die langfristig stabile Finanzierung von Banken bezweckt. Der Bundesrat beabsichtigt, die entsprechenden Verordnungsanpassungen im Frühsommer 2020 zu verabschieden und auf Mitte 2021 in Kraft zu setzen.

In der Liquiditätsverordnung sind die aufsichtsrechtlichen Regeln für das Liquiditätsrisikomanagement und -monitoring der Banken geregelt. Die Verordnung definiert sowohl die qualitativen wie auch die quantitativen Anforderungen in diesem Bereich und überführt die internationalen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (Basler Ausschuss) ins Schweizer Recht. Nachdem 2014 die Mindestliquiditätsquote (liquidity coverage ratio, LCR) eingeführt wurde, sind nun noch die verbleibenden Vorschriften des Basler Ausschusses – diejenigen zur Finanzierungsquote – umzusetzen. Als Ergänzung zur LCR, die der Stärkung der Resilienz der Banken bei kurzfristigen Liquiditätskrisen dient, bezweckt die NSFR eine langfristig stabile Finanzierung.

Nach den ursprünglichen Vorgaben des Basler Ausschusses hätten die Bestimmungen zur NSFR per 1. Januar 2018 in Kraft treten sollen. Wegen Verzögerungen bei der Einführung der NSFR in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten wartete der Bundesrat mit einer Einführung in der Schweiz bislang zu. Mittlerweile steht nun fest, dass die EU die NSFR auf Mitte 2021 einführen wird, und es bestehen auch Anzeichen, dass die USA eine solche Quote relativ rasch einführen könnten. Der Bundesrat hat das EFD daher beauftragt, zusammen mit den Betroffenen eine letzte Bereinigung der Regelungstexte vorzunehmen und ihm im Frühsommer 2020 die Verordnung zur Verabschiedung vorzulegen. Die NSFR wird dann auf Mitte 2021 in Kraft gesetzt werden können.


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