Bundesrat setzt neue Fintech-Regeln in Kraft

Bern, 05.07.2017 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 eine Änderung der Bankenverordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. August 2017 in Kraft. Mit der Revision sollen Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen verringert und die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes gestärkt werden.

Die Änderung der Bankenverordnung (BankV) zielt darauf ab, Fintech-Unternehmen, die Dienstleistungen ausserhalb des typischen Bankgeschäfts erbringen, ihrem Risikopotenzial entsprechend zu regulieren. Vorgesehen werden die folgenden Erleichterungen:

  • Zum einen wird die in der BankV enthaltene Ausnahme für die Entgegennahme von Geldern zu Abwicklungszwecken explizit für eine Abwicklung innert 60 Tagen gelten – gemäss der bisherigen Praxis gilt eine Frist von 7 Tagen.
  • Weiter wird ein Innovationsraum geschaffen: Die Entgegennahme von Publikumseinlagen bis zu einem Betrag von 1 Million Franken gilt inskünftig nicht mehr als gewerbsmässig und wird damit bewilligungsfrei möglich sein. Diese Anpassung soll es Unternehmen erlauben, ein Geschäftsmodell zu erproben, bevor sie schliesslich bei Publikumseinlagen von über 1 Million Franken eine Bewilligung beantragen müssen. Die Einleger sind ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ihre Einlagen nicht durch die Einlagensicherung gesichert sind.

Die regulatorischen Erleichterungen gelten nicht nur für Fintech-Unternehmen, sondern auch für etablierte Finanzdienstleister. Auch eine Bank soll den Innovationsraum nutzen können. Dadurch wird sichergestellt, dass der Wettbewerb unter den Finanzmarktteilnehmern nicht verzerrt wird. Die Anpassungen haben ausserdem keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des Geldwäschereigesetzes.

Eine weitere Änderung, welche das Bankengesetz (BankG) betrifft, wurde vom Parlament im Rahmen der Beratung des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) und des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) bereits aufgegriffen: im Dezember 2016 hat sich der Ständerat dafür ausgesprochen, dass für Unternehmen, die Publikumseinlagen von maximal 100 Millionen Franken entgegennehmen ohne die Gelder anzulegen oder zu verzinsen, im BankG eine neue Bewilligungskategorie geschaffen wird. Für die neue Bewilligungskategorie sollen im Vergleich zur heutigen Bankbewilligung erleichterte Bewilligungs- und Betriebsvoraussetzungen in den Bereichen Rechnungslegung, Prüfung und Einlagensicherung gelten. Die Debatte im Nationalrat soll noch diesen Herbst stattfinden.

Der Bundesrat wird die weiteren Entwicklungen im Bereich Digitalisierung und Fintech eng weiterverfolgen und weitere regulatorische Massnahmen prüfen. Die entsprechenden Arbeiten, etwa zur Klärung der rechtlichen Qualifikation von virtuellen Währungen, wurden an Hand genommen und sollen rasch vorangetrieben werden.


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