Inkrafttreten des Änderungsprotokolls zum Doppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten
Das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten ist in Kraft getreten. Mit einzelnen Ausnahmen sind die meisten Änderungen ab dem 1. Januar 2026 anwendbar.
Nach dem Abschluss der nationalen Genehmigungsverfahren in der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiratenist das Protokoll vom 5. November 2022 zur Änderung des Abkommens zwischen der Schweiz und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen am 5. Mai 2025 in Kraft getreten.
Das Protokoll setzt die Mindeststandards in Sachen Doppelbesteuerungsabkommen um. Es enthält insbesondere eine Missbrauchsklausel, die auf den hauptsächlichen Zweck einer Gestaltung oder eines Geschäfts abstellt und damit sicherstellt, dass das DBA nicht missbräuchlich in Anspruch genommen wird. Weiter enthält es neue Regelungen betreffend das Verständigungsverfahren.
Kontakt :
Sektion Bilaterale Steuerfragen und Doppelbesteuerung, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Tel. +41 58 462 71 29, dba@sif.admin.ch.