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Als kleine und offene Volkswirtschaft ist die Schweiz auf eine attraktive Steuerpolitik angewiesen. Die Steuerbelastung ist im internationalen Vergleich denn auch moderat. Die Schweizer Steuerpolitik steht im Dienste des Erhalts und der Stärkung der Standortattraktivität des Landes. Sie zeichnet sich einerseits durch den Föderalismus schweizerischer Prägung aus, andererseits durch das internationale Steuerwesen, welches sich stark im Umbruch befindet.
Attraktive Unternehmensbesteuerung als Standortfaktor
Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und der Gesamtbundesrat befürworten den Steuerwettbewerb, sowohl innerhalb der Schweiz als auch international. Er wird als Regulativ verstanden, das die staatlichen Entscheidungsträger dazu anhält, haushälterisch mit den ihnen anvertrauten finanziellen Mitteln umzugehen. Er zwingt Politik und Verwaltung konkurrierender Standorte, öffentliche Leistungen einerseits und steuerliche Belastungen andererseits attraktiv miteinander zu kombinieren.
Wichtige Faktoren sind dabei eine attraktive Unternehmensbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit den wichtigsten Wirtschaftspartnern. DBA haben zum Ziel Hürden im grenzüberschreitenden Wirtschaftsverkehr zu beseitigen.
Internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich
Die Anzahl und Vielfalt internationaler Steuerthemen nehmen stetig zu. Auch die Schweiz ist von dieser Entwicklung betroffen und hat ein grosses Interesse, in Steuersachen mit andern Staaten zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck beteiligt sich die Schweiz an verschiedenen internationalen Gremien, die internationale Steuerrechtsthemen diskutieren und allgemeine Standards erarbeiten. Im Vordergrund stehen hier die OECD und das Global Forum on Transparency and Exchange of Information, welches für die Überprüfung der OECD-Standards beim Informationsaustausch in Steuersachen zuständig ist.
Aber auch die bilaterale Zusammenarbeit ist zentral. Am 13. März 2009 beschloss der Bundesrat, den Vorbehalt zum Artikel 26 des OECD-Musterabkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern von Einkommen und Vermögen zurückzuziehen. Damit kann die Schweiz den Informationsaustausch mit anderen Ländern auf konkrete und begründete Anfrage ausbauen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen, die revidiert werden. Seither hat die Schweiz zahlreiche Doppelbesteuerunsabkommen mit einem Informationsaustausch nach OECD-Standard ausgehandelt. Damit setzt sie ein weiteres Zeichen für internationale Zusammenarbeit und gegen die grenzüberschreitende Steuerkriminalität zu Gunsten eines auch im internationalen Vergleich integeren Steuer- und Finanzplatzes Schweiz.
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