Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF

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FATCA-Vertrag Schweiz-USA

Mit dem „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) wollen die USA erreichen, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von Personen, die in den USA steuerpflichtig sind, besteuert werden können. FATCA ist eine unilaterale US-Regelung, die weltweit für alle Länder gilt. Sie verlangt von ausländischen Finanzinstituten, dass sie den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten weitergeben oder eine hohe Steuer erheben. Am 14. Februar 2013 haben die Schweiz und die USA ein Abkommen zur vereinfachten Umsetzung von FATCA unterzeichnet.

Das Abkommen umfasst folgende Punkte:

•  Die schweizerischen Finanzinstitute liefern den US-Steuerbehörden Informationen über US-Konten nicht über staatliche Stellen, sondern direkt.

•  Die Finanzinstitute sind nicht verpflichtet, unkooperative US-Kunden namentlich zu melden, bei ihnen einen Steuerabzug vorzunehmen oder die Kundenbeziehung zu ihnen zu beenden. Als unkooperativ gelten Kunden dann, wenn sie ihrem Finanzinstitut nicht gestatten, Daten an die US-Steuerbehörden weiterzugeben.

•  Die USA können zu unkooperativen Kunden mittels Gruppenersuchen Amtshilfe verlangen.

•  Die schweizerischen Finanzinstitute profitieren von Vereinfachungen bei der Identifikation von Kunden.

•  Gewisse Finanzinstitute, die vor allem lokal oder regional tätig sind, gelten als FATCA-kompatibel.

•  Das Abkommen schafft Klarheit auch für die Versicherungsbranche (Sachversicherungen) und den Vorsorgebereich (Sozialversicherungen, Pensionskassen): sie sind vom Geltungsbereich von FATCA ausgenommen.

•  Unabhängige Vermögensverwalter sind von der Pflicht zum Abschluss eines FATCA-Vertrages entbunden.

Der Abschluss eines bilateralen Abkommens liegt im Interesse der Schweiz. In einem abkommenslosen Zustand müssten die schweizerischen Finanzinstitute bei der Umsetzung von FATCA ohne administrative Erleichterungen auskommen. Dies hätte gegenüber Finanzinstituten aus Staaten, die mit den USA ein Abkommen abgeschlossen haben, einen Konkurrenznachteil zur Folge.


Fachkontakt: info@sif.admin.ch
Zuletzt aktualisiert am: 14.02.2013

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