Arbeitsbesuch des französischen Finanzministers Michel Sapin in Bern

Bern, 25.06.2014 - Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat heute den französischen Finanzminister Michel Sapin zu einem Gespräch in Bern empfangen. Dieser Arbeitsbesuch findet im Rahmen des Steuerdialogs zwischen der Schweiz und Frankreich statt, der letztes Jahr unter der damaligen französischen Regierung aufgenommen worden war. Die zwei Minister haben bei diesem Anlass eine gemeinsame Erklärung sowie eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der das System für den Informationsaustausch auf Anfrage zwischen der Schweiz und Frankreich dem geltenden OECD-Standard angepasst wird.

Das Treffen schliesst an den Besuch des früheren Wirtschafts- und Finanzministers Pierre Moscovici vom 6. März 2014 in Bern an. Am heutigen Treffen haben sich die beiden Minister über den Verlauf der bilateralen Gespräche erfreut gezeigt. Der Widerstand im schweizerischen Parlament gegen den Entwurf für ein neues Erbschaftssteuerabkommen und die Kündigung des aktuellen Erbschaftssteuerabkommens durch Frankreich gefährden den Steuerdialog nicht.

Im Vordergrund des Gesprächs zwischen den beiden Ministern standen verschiedene Steuerfragen von gemeinsamem Interesse, namentlich die Amtshilfe in Steuersachen, die Regularisierung der Vergangenheit, die Grenzgängerbesteuerung, der Marktzutritt für die Schweizer Unternehmen und der neue globale Standard für den automatischen Informationsaustausch.

Die Bundesrätin und ihr Amtskollege haben im Rahmen des Treffens eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet, in der sie die Bedeutung hervorheben, die sie der Fortsetzung des von beiden Ländern am 5. November 2003 initiierten Steuerdialogs beimessen. Die Minister betonen in dieser Erklärung auch ihren gemeinsamen Willen zur verstärkten Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Frankreich bei der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerflucht sowie zur aktiven Mitwirkung an den internationalen Entwicklungen auf diesem Gebiet. Die Erklärung schliesst an diejenige an, die Eveline Widmer Schlumpf und Pierre Moscovici am 6. März dieses Jahres genehmigt hatten.

Die beiden Minister haben ferner eine Vereinbarung auf dem Gebiet der Amtshilfe in Steuersachen unterzeichnet, mit der das französisch-schweizerische Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen auf den neusten Stand gebracht wird. Die Vereinbarung, mit der das Zusatzprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen revidiert wird, bringt die bilateralen Beziehungen vollständig mit dem internationalen Standard der OECD zum Informationsaustausch auf Anfrage in Einklang. Die Vereinbarung war am Rande des Besuchs von Pierre Moscovici in Bern paraphiert worden.

Somit werden die Steuerpflichtigen, für die Frankreich ein individuelles Amtshilfeersuchen einreicht, künftig aufgrund weiterer Elemente als dem Namen oder der Adresse identifiziert werden können; das war auf der Basis des bisherigen Doppelbesteuerungsabkommens nicht möglich. Es können Ersuchen berücksichtigt werden, welche die Steuerperioden ab dem 1. Januar 2010, dem Datum des Inkrafttretens des revidierten Abkommens, betreffen.

Die Vereinbarung wird der Schweiz zudem erlauben, Gruppenanfragen aus Frankreich stattzugeben. Solche Ersuchen werden für Sachverhalte in Frage kommen, die nach dem 1. Februar 2013, dem Datum des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über die internationale Amtshilfe in Steuersachen, eingetreten sind. Die Vereinbarung wird in Kraft treten, sobald beide Staaten die entsprechenden formellen Erfordernisse erfüllt haben.


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